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UrhG § 38 Beiträge zu Sammlungen

UrhG § 38 Beiträge zu Sammlungen

[ Auszug: (1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließ ... ]